Richterin: Tineke Pillement-Hejden, NL
Rassen: American & English Cocker Spaniel
keine ZTP
Hunde mit gekürzten oder fehlenden Vibrissen dürfen, genauso wie Hunde mit kupierten Ohren oder Rute,
nicht ausgestellt werden.
Veranstaltungsort:
Bürgerhaus Ihlowerfehn
1.Kompanieweg 3, 26632 Ihlow
Einlass der Hunde ab 09:00 Uhr
Beginn des Richtens um 10:30 Uhr
Ab 15 Uhr gemütlicher Jahresausklang
bei Grünkohl + Punsch
Voranmeldung bitte mit Anzahl der Personen über
die Online-Meldung
Schauleitung: Claudia Hersebrock
Meldeschluss: 30.11.2022 23.59Uhr
Online-Meldung
Die aktuell gültige Tierschutzhundeverordnung sieht ein Ausstellungsverbot für Hunde vor, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Wir befinden uns im Austausch mit dem zuständigen Amtsveterinär welche Auflagen es für die Veranstaltung geben wird und wie wir diese umsetzen. Dies können z.B. tierärztliche Gutachten sein.
Sobald wir die entsprechenden Bestimmungen vorliegen haben, werden wir diese umgehend veröffentlichen.
Sollte Ihr Hund von den Auflagen betroffen sein, können Sie die Meldung, bis zum Meldeschluss, kostenfrei stornieren.
Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Veröffentlichungen bzgl. aktueller Corona-Einschränkungen.
Meldegebühren 1. Meldeschluss: | 1. & 2. Meldung, pro Hund |
jede weitere Meldung |
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Katalog (1 Pflichtexemplar) | 2,- € | |||
Jugendklasse Zwischenklasse Offene Klasse Championklasse Ehrenklasse Gebrauchshundklasse Veteranenklasse |
33,- € | 31,- € | ||
Jüngstenklasse Babyklasse |
15,- € | 13,- € | ||
Juniorhandling, Paarklasse Zuchtgruppe, Nachzuchtgruppe |
5,- € | 5,- € | ||
Funklasse (ohne Bewertung) | 15,- € | 12,- € |
Zahlung der Meldegbühren sind möglich:
- mit Einzugsermächtigung bei der Meldung
(Die Abbuchung findet ca. zwei Tage nach dem Meldeschluss statt) - per Überweisung - nach Meldeschluss - an:
Cocker Club Deutschland e.V.
Sparkasse Osnabrück (BLZ 265 501 05) Konto-Nr. 1402619
IBAN DE43265501050001402619 BIC: NOLADE22XXX
bitte die Preise aus dieser Aufstellung entnehmen und nicht aus
der Onlinemeldung!
Wichtige Hinweise für alle Aussteller:
- Fällt eine Ausstellung wegen "höherer Gewalt" aus, z.B. Verunglückung etc. des Transporters, kurzfristiger Absage durch den zuständigen Amtsveterinär oder anderer Gründe die der Verein nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren oder anderweitiger Schadenersatz.
- Alle Aussteller erkennen mit Ihrer Meldung die VDH-Ausstellungs-Ordnung, sowie aller ergänzenden Bestimmungen des Cocker Club Deutschland e.V. an.
- Jeder Teilnehmer wird während der Ausstellung die Aufsichtspflicht über seinen Hund wahrnehmen, sowie den Anordnungen der Schauleitung Folge leisten. Sie werden den Weisungen der Veterinäraufsicht in jedem Fall Folge leisten und keine Regressansprüche usw. an das Land, den Landkreis, die Stadt oder gegen Beamte dieser Dienststellen erheben, falls Massregelungen seines Hundes erforderlich sind. Dieses trifft in jedem Fall auch auf den Veranstalter zu.
- Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen).
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurück liegen. - Wenn Ihr Hund in der Champion-/Ehrenklasse- oder Gebrauchshundklasse starten soll, senden Sie bitte zeitnah zur Meldung eine Kopie der erforderlichen Titelzuerkennung bzw. des FCI/VDH Gebrauchshundezertifikat an den für die Veranstaltung zuständigen Schauleiter.
Ohne Nachweis wird Ihr Hund in die Offene Klasse umgesetzt - Die Ahnentafel, Nachweise über Siegertitel und Leistungsabzeichen als Jagdgebrauchshund müssen am Schautag dem Schauleiter und/oder dem Richter auf Verlangen vorgelegt werden.
- Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde sind die Aussteller selbst verantwortlich.
Die aktuelle VDH-Ausstellungs-Ordnung finden Sie hier.
Ausstellungsverbot für kupierte Hunde
Es gilt ein Ausstellungsverbot gem. VDH-Ausstellungs-Ordnung für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
1. Ohren kupiert
2. Rute kupiert (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß dem deutschen Tierschutzgesetzes. Gilt nur für FCI-anerkannte Jagdhundrassen.)
Wenn Sie Ihren Hund entgegen der obigen Bestimmung auf der Ausstellung versuchen vorzuführen bzw. vorführen, wird Ihr Hund nicht bewertet bzw. die Bewertung aberkannt. Darüberhinaus kann gegen Sie gemäß § 37 Punkt 3.7 der VDH-Ausstellungs-Ordnung ein unbefristetes Ausstellungsverbot für alle Ausstellungen im Bereich des VDH verhängt werden. Das Meldegeld wird in diesem Falle nicht zurückerstattet.
Wir weisen darauf hin, dass das Ausstellen eines kupierten Hundes auch ein Verstoss gegen die Tierschutz-Hundeverordnung darstellen kann. Es droht in diesem Fall gemäß § 12 Abs. 2 der Tierschutz-Hundeverordnung in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 3b des Tierschutzgesetztes durch die Ordnungsbehörden ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000,- Euro.